Ein Herz fürs Finanzamt

Es begann mit einer Mail. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich einen neuen Hauptarbeitgeber hätte. Das sagte das Finanzamt. Aha.

Hatte ich einen anderen Arbeitsvertrag unterschrieben? Nein. Nicht einmal beworben hatte ich mich. Der eigentliche Haken: Die Honorare meines wirklichen Hauptarbeitgebers würden fortan nach Steuerklasse 6 abgerechnet. Großartig.

Sollte sich schnell klären lassen, dachte ich. Also erst mal beim FA erfragt, bei wem ich denn nun hauptberuflich arbeite. Vielleicht hatte mich ja ein Headhunter schon mit gefälschter Unterschrift zum Guardian gelockt. Nein. Es war nur eine weitere ARD-Anstalt, für die ich sage und schreibe einen Beitrag gemacht hatte.

Der Blick auf deren Abrechnung offenbarte, dass sie sich keinesfalls herausgenommen hatte, mein neuer Hauptarbeitgeber zu sein. Artig wurde der Beitrag als Nebenbeschäftigung abgerechnet.

Hm. Im FA hingegen hieß es: ein technischer Fehler. Ändern? Können Sie das dann bitte ändern? Nein. Das müssen die Arbeitgeber ändern.

Die schwankten nach einem weiteren Telefonat und anderthalb Stunden später zwischen Amüsement und Entrüstung. Können sie nicht, sagten beide. Dafür bräuchte ich eine Bescheinigung vom FA.

Welche Bescheinigung, wollte die Dame dort wissen. Ich habe es ihr erklärt. Sie will sie schicken. Und ich nie mehr fremdarbeiten.

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